Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,
der in den Neuigkeiten der Petition hier angeführte MAZ-Artikel vom 4. Dez. 2019 hatte mich angeregt, doch einmal bei der CDU um eine Stellungnahme zu bitten und Antworten bezüglich des gezeigten Sinneswandels der CDU, nun in Regierungsmitverantwortung im Vergleich zum vorausgegangenen Wahlkampf zu erhalten.
Meine Anfrage ging an alle Abgeordneten der
CDU-Landtagsfraktion, sowie auch an den CDU-Landesverband Brandenburg und
unseren CDU- Gemeindeverband am Orte. Es waren insgesamt 14 CDU-Mitglieder
angeschrieben, von denen mir nur ein einziges Mitglied antwortete und ein von
mir als Richtlinie aus dem Landesverband bezeichnetes Schreiben weiterleitete. Als
besonders unschön und unsensibel ist mir aufgestoßen, dass mir Antworten auf
potentielle Fragen, die ich gar nicht gestellt hatte, gegeben werden. Der Text
dieser Richtlinie ist in der Anlage – blau eingefärbt – beigefügt. Andere
Antworten habe ich leider nicht erhalten.
Daraufhin sah ich mich veranlasst eine Stellungnahme und
Kritik an alle genannten CDU-Adressaten zu senden, die ich Ihnen hier gern als
Lektüre in Kopie ebenfalls mitteilen möchte:
Stellungnahme
und Kritik zur
Richtline aus dem CDU-Landesverband vom 18./19. Dezember 2019 über den
weiteren Umgang mit Erschließungsbeiträgen im kommunalen Straßenbau:
Eine Linie wurde einmal gefragt,
warum sie so krumm sei.
Darauf Sie:
Das ist gar nicht so wichtig,
Hauptsache ist: Ich bin richtig!
Verfasser unbekannt
- Im ersten Absatz der
Richtlinie wird äußerst unscharf davon gesprochen, der Landtag hätte
beschlossen, die Straßenbaubeiträge für Anwohnerinnen und Anwohner
in Brandenburg rückwirkend zum 1. Januar 2019 abzuschaffen.
Hier
muß ich leider darauf verweisen, dass diese Wortwahl ein unrealistisches
Scenario beschreibt, was dazu führte, dass nun die große Mehrheit der
Bürgerinnen und Bürger im Lande glaubte, ihre Anlieger-Beitragspflichten beim
Bau 'fiktiver Erschließungsstraßen' würden nun auch ab Stichtag entfallen. Mit
dieser irreführenden Wortwahl stehen sie nicht allein da. Auch BVB/Freie Wähler
nutzte auf Wahlplakaten im Landtagswahlkampf diese Aussage, wohlwissend, dass
sie nur die Abschaffung der Anliegerbeiträge im Straßenausbau
erfolgreich erkämpft hatten. In Zeiten von 'fake news und Alternativen Fakten'
ist diese Wortwahl inakzeptabel, völlig intransparent und trägt zur
Verunsicherung und nicht zur Aufklärung der Bevölkerung bei. Als demokratische
Partei, als CDU sollten sie das im Interesse Ihrer eigenen Glaubwürdigkeit
umgehend abstellen!
Die bis zur KAG-Novellierung postfeudal anmutende
Anliegerbeteiligung beim Straßenausbau in Brandenburg abzuschaffen, war
und ist im 'Mobilitäts-Zeitalter' für demokratische Europäer last but not least
unter dem Stichpunkt 'Angleichung der Lebensverhältnisse in Europa'
Pflichtprogramm!
Die Darstellung (A1) im Anhang macht es deutlich: Alle unsere direkten europäischen Nachbarn (8) mit
Ausnahme von Dänemark (1) erheben keine Straßenausbaubeiträge von ihren
BürgerInnen.
Insofern ist es sehr begrüßenswert, dass die CDU Brandenburg sich seit längerem für die
Abschaffung dieser Beiträge eingesetzt hatte. Und
ich füge hinzu, der erwähnte Einsatz war leider viel zu schwach und allein
nicht zielführend!
- Im zweiten
Absatz wird darauf verwiesen, dass die CDU
Brandenburg nun in Regierungsverantwortung dafür eintreten wird, dass die
Umsetzung der Abschaffung der StraßenAUSbaubeiträge bürgerfreundlich und
unkompliziert erfolgt. Es erschließt sich mir
nicht, wofür sie hier noch eintreten wollen. Bürgerfreundlich? Ggf. könnte
allein 'verwaltungsfreundlich' noch etwas zu richten sein. Die BürgerInnen sind
doch nach KAG-Novellierung 'raus aus der Nummer'!
Mit Bezug auf den zweiten Satz ist festzustellen,
dass bereits die alte Landesregierung in einer Verordnung vom
6.September 2019 über den Mehrbelastungsausgleich für Kommunen nach
KAG-Novellierung entschieden hatte:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/stramav
Danach erhält unsere Gemeinde z..B. für 2019
420.000 Euro, was unserem realen gemeindlichen Straßennetz von 170 km
Gesamtlänge entspricht. Die Stadt Oranienburg erhält z.B. in 2019 570.000
Euo, wie der MAZ vom 15.01.20 zu entnehmen ist. Die Umsetzung der Abschaffung
der Straßenausbaubeiträge ist bereits offensichtlich unkompliziert in vollem
Gange! In den Anmerkungen zu Absatz 4 päter mehr dazu.
- Im Absatz 3: ... ist klarzustellen, dass sich die CDU Brandenburg in der
Vergangenheit nicht für die generelle Abschaffung von Erschließungsbeiträgen
ausgesprochen hat.
Diese
Klarstellung geht insoweit ins Leere, als dass die begriffliche Unterscheidung
zwischen 'Erschließungsstraßen', die einer Tatsächlichen Erschließung
von Grundstücken in Bereichen von Bauerwartungsland dient und den
fälschlicherweise von Verwaltungen so genannten und kategorisierten, aber
bereits 'voll erschlossenen Erschließungsstraßen' - Fiktive Erschließung
- logischerweise auf der Hand liegen muss!
Der Status dieser fiktiven Erschließungsstraßen wird verwaltungsrechtlich
weder vom Baugesetzbuch noch vom KAG zutreffend und sauber erfasst und ist
somit ordnungsrechtlich nicht korrekt geregelt. Diese Straßen sind seit vielen
Jahrzehnten in Kommunalem Eigentum, dem Öffentlichen Verkehr gewidmet und in Öffentlichem/Gewohnheitsgemäßem
Gebrauch der Allgemeinheit. Sie nicht als Straßen zu kategorisieren ist grotesk
und realitätsfremd, nur weil ihnen das Prädikat – eeh - (erstmalig
endgültig hergestellt) nach Aktenlage(!) von Verwaltungen bislang
verweigert worden ist!
Der CDU-Ansatz, diese Unordnung mittels einer Stichtagsregelung beseitigen
zu wollen, ist sehr zu begrüßen. In dieser Situation gleicht diese landesweite
und zentrale Auflösung des Problems der fiktiven Erschließungsstraßen der
Auflösung eines Gordischen Knotens!
Es geht Ihnen dabei allein um die sog. Sandstraßen
(synonym?), d.h. Straßen, die schon vor dem
3. Oktober 1990 existierten und für Erschließungszwecke genutzt wurden. Das Spektrum der fiktiven Erschließungsstraßen ist
allerdings weiter gefächert und betrifft nicht nur Sandstraßen (s.a.A2 im
Anhang) allein. Die begriffliche Reduktion des Problems auf 'Sandstraßen' ist
realitätsfern und führt genau wie der o.g. alleinig undifferenzierende
Begriff 'Straßenbaubeiträge' zur Verunsicherung der Bürgerinnen und
Bürger. Dies sollte und muss durch klare und zutreffend verwendete
Begrifflichkeiten vermeidbar sein!
- 4. Absatz. In der
jüngsten Landtagsdebatte im Dezember haben sich die CDU-Landtagsfraktion und
die Landesregierung dahingehend positioniert, dass es vor der Entscheidung über
eine Abschaffung von Erschließungsbeiträgen zunächst entsprechend tragfähiger
Datengrundlagen bedarf. -?
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was
dieser Satz im Umkehrschluss bedeutet?
Er sagt aus, dass sowohl die öffentliche Haltung, als auch das öffentliche
Vorgehen der CDU in Wahlkampfzeiten - ihr Änderungsantrag im Landtag zur
KAG-Novelle und ihr Regierungsprogramm - im Lichte dieser Aussage oben wie
ein kopf- und planloses Agieren erscheinen.
Alternativ dazu gäbe es nur noch den erkennbaren
Versuch der Täuschung von Wählenden. Sie können sich aussuchen, was Ihnen davon
besser gefällt. Die zweite Alternative, erscheint allerdings auch nicht sehr
weit hergeholt, denn wie die MAZ (am 4.12.19, Seite 9 Straßenbaubeiträge:
Vorstoß zu Erschließung) berichtete,
lehnen SPD, CDU und die Bündnisgrünen die Übernahme der(!)
Erschließungsbeiträge durch das Land ab!
(s.a.A3!)
Wenn dem ein Mißverständnis eines Journalisten
zugrunde liegen sollte, so fehlte bis heute allerdings ein offizielles
CDU-Dementi in der Sache! Und, es wird wiederholt unscharf (s.o.!) und
undifferenziert ganz allgemein von Erschließungsbeiträgen gesprochen.
Warum das?
Wenn im Absatz weiter davon die Rede ist, dass
es vor der Entscheidung über eine Abschaffung von(!)
Erschließungsbeiträgen zunächst
entsprechend tragfähiger Datengrundlagen bedarf,
so dürfte dies keine langwierige Prozedur bedeuten. Denn es gibt ausreichend
bekannte und ergiebige Informationsmöglichkeiten im Land. Die Inhalte dieser
Datensammlungen lagen im September 2019 bereits dem MIL vor, das daraus den
'Pauschalen Mehrbelastungsausgleich' von 1.416,77 €/km für die 417 bestehenden
Kommunalverwaltungen in Städten und Gemeinden für das Jahr 2019 nach der Länge
der jeweiligen kommunalen Straßennetze errechnete.
Pikant, aber in bislang einzigartiger
realistischer Betrachtungsweise(!) wurde dabei auf die Gesamtlänge der
jeweiligen gemeindlichen Straßennetze mit gänzlich undifferenzierten
Summanden-Kategorien Bezug genommen. Auf diesem Wege erhalten nun Kommunen auch
'Kilometergeld für fiktive Erschließungsstraßen' im Ausgleich der Mehrbelastung
infolge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Anlieger!
Mit
dem Inkrafttreten dieser bereits oben angeführten StraMa-Verordnung vom
06.09.2019 wird das durch die Novellierung des KAG vom 19.06.2019 im Land neu
geschaffene Unrecht bei den Kommunalabgaben noch potenziert! Durch ihre
Erschließungsbeiträge beim Bau von fiktiven Erschließungsstraßen finanzieren
die betroffenen Anlieger den Straßenausbau in ihrer Kommune je
nach Länge ihrer fiktiven Erschließungsstraße in unterschiedlichen Höhen mit! -
Ein Kollateralschaden, verursacht durch die damalige Ministerin Schneider/SPD
im MIL.
Besser ließe sich die ungerechte und unhaltbare
kommunalabgabenrechtliche Unterscheidung zwischen den beiden
verwaltungsrechtlich verwendeten Straßenkategorien eigentlich nicht
konterkarieren!
- Auf die Aussagen der Absätze 5, 6 und 7 werde ich aus Redundanzgründen nicht
ausführlich eingehen und nur stichpunktartig kurze Anmerkungen machen.
Im Absatz 5 heben sie gleich 2x die Rolle der Bedeutung der engen Abstimmung
mit den Kommunen hervor. Wann und auf welchem Wege stimmen Sie sich eigentlich
einmal mit Bürgerinnen und Bürger, Ihrer Wählerschaft ab? Und mit welchem Ziel?
Im 6. Absatz weisen sie auf einen bestehenden unspezifischen Klärungsbedarf der
politischen Akteure hin. Aus der Sicht der vielen sehr bewegten Bürgerinnen und
Bürger besteht eher akuter Handlungsbedarf bei
den politischen Akteuren im Land.
Die
Petition - https://openpetition.de/!zlrgf
- zur Abschaffung der Anliegerbeiträge als Kommunalabgaben für 'Fiktive
Erschließungsstraßen' ist gerade in die Zielgerade eingebogen.
Die
Petition wird den Landtag im/ab 2. Quartal 2020 erreichen und hoffentlich auch
thematisch beeindrucken und beschäftigen. Immerhin wird sich dann etwa das
1,5fache der Mitgliederstärke Ihrer Partei mit Namen, Adresse und Unterschrift
mit seinen Forderungen direkt an sie wenden.
Hinzu kommt, dass vom Abgeordneten Vida (BVB/Freie
Wähler) bereits öffentlich eine zur Petition gleichsinnige Volksinitiative zur
Abschaffung avisiert worden ist.
Es wird höchste Zeit, dass sich die CDU besinnt und
öffentlich und verlässlich in der Sache den Wählerinnen und Wählern gegenüber
bürgerfreundlich positioniert. Lassen Sie bitte keine weitere Zeit unnütz
verstreichen!
- Absatz 8 merkt an, basierend auf einer tragfähigen
Datengrundlage wird sich innerhalb der Regierungskoalition und innerhalb des
Landtages Brandenburg weiterführend mit diesem facettenreichen Themengebiet zu
befassen sein. - - -
Waren in der Wahlkampfzeit - Frühsommer/Sommer 2019 -
noch eine vermeintlich klare Linie und eine klare Kante im CDU-Agieren in der
Sache der fiktiven Erschließungsstraßen zu konstatieren, so ist diese
Sichtweise nach der Landtagswahl und nach der Koalitionsverhandlungs-Wende in
einen plötzlich, wie aus dem Nichts erwachsenen vermeintlichen und nebulösen
Facettenreichtum des Themengebiets umgeschlagen. Mit der Schaffung dieses
'Jokerpools' haben sie sich als Koalitionspartner nun ein Werkzeug geschaffen,
was es ihnen beliebig erleichtern soll, das 'Schieben relevanter Entscheidungen
auf die Langebank der Regierungskoalition' gelassen und fast verantwortungsfrei
zu begleiten.
Den
einst wirklich guten CDU-Ansatz zur Lösung des Problems haben sie zugunsten
eines reibungsarmen Mitregierens einfach fallen lassen. Hinzu kommt, dass sie
damit die, an dieser Stelle unzulässigen Verknüpfung zwischen Landeshaushalt
und Landesgesetzgebung, wie dies die Bündnisgrünen seit eh und betrieben haben
und weiter betreiben, als Union klag- und widerstandslos übernommen.
Nur zur Erinnerung: Die Fraktion der Bündnisgrünen hatte sich mutig(?) aus
Angst vor potentiellen Haushaltsdefiziten folgerichtig bereits bei der
Abstimmung im Landtag zur Abschaffung der Anliegerbeiträge im Straßenausbau
komplett der Stimme enthalten!
Die hier in Frage stehenden, dem öffentlichen Verkehr
gewidmeten und im öffentlichen Besitz befindlichen Straßen sind um die
einhundert Jahre alt und selbst in den fast dreißig Jahren der Zugehörigkeit
dieser Straßen zum Geltungsbereich der Bundesgesetzgebung haben
Kommunalverwaltungen wenig Veranlassung und offensichtlich auch keine Eile
entwickelt, diese Straßen neu bauen zu wollen. Insofern würde eine dedizierte
und prioritär angemessene jährliche Budgetierung im Landeshaushalt die
zeitliche Situation um diese Straßen nur marginal zur vorausgegangenen
Situation verändern, eher sogar deutlich verbessern können! Und hier geht
es dem Landeshaushalt genauso, wie dem Privathaushalt: Es kann nur das Geld
ausgegeben werden, was geplant und vorhanden ist!
Wenn sie
zusammen mit Rot-Grün in dieser Regierungskoalition auf diesem Wege:
MAZ vom 04.12.19, Seite 9: SPD, CDU und Grüne
lehnen eine Übernahme der Erschließungsbeiträge durch das Land ab. Die
Kosten werden auf 17 Millionen Euro im Jahr geschätzt.
weiterwandeln, dann geben sie als Teil der politisch kreativen legislativen
Kraft des Landes, das Heft des Handelns aus der Hand und überlassen das Feld widerstandslos
allein Haushältern und deren Sichtweise, die Geschicke des Landes zu lenken.
Ihre Bindung als repräsentative Demokraten an und in Vertretung Ihrer
Wählerschaft bliebe dabei auf der Strecke!
Es sind zwei verschiedene Paar Schuhe! Und nur die strikte Trennung von
Gesetzesnovellierung und Haushaltszwängen wird im Falle der Abschaffung der
Anliegerbeiträge für fiktive Erschließungsstraßen zum Erfolg führen. Ihre
Ansage, basierend auf einer tragfähigen
Datengrundlage wird sich innerhalb der Landesregierung
und des Landtags weiterführend zu befassen sein, beruht letztlich allein auf
gerade aktuellen und damit letztlich variablen Daten. Basierend auf einer
solchen 'verwackelten Moment-Aufnahme' in unserer schnelllebigen Zeit Politik
und Gesetze für die nächsten Jahrzehnte machen zu wollen, halte ich für
grundsätzlich nicht bürgerfreundlich und nicht zielführend. Es ist allenfalls
'Dünnbrettbohrerei' im Sinne eines kleinsten gemeinsamen Nenners!
Fazit, ich rufe Sie auf: Kehren
Sie zurück. Bleiben Sie bei Ihrer klaren Haltung, klaren Linie und klaren
Kante, die Sie im Frühjahr/Sommer Wahlkampf 2019 mit Ihrem Projekt Dedizierte
Abschaffung von Erschließungsbeiträgen für Anlieger im Straßenbau
eingenommen hatten. Sie befinden sich mit ihrer dort eingeführten
Stichtagsregelung 3. Oktober 1990 für die fiktiven
Erschließungsstraßen in guter Tradition zur Gesetzgebung in der Bundesrepublik
Deutschland (Zur Erläuterung: Stichtag 29.06.1961 steht für
vorbehaltliche Außerkraftsetzung des Preußischen Fluchtliniengesetzes
vom 02. Juli 1875 im neuen Bundesbaugesetz an diesem Tag). Allerdings wäre es
inzwischen und heute mehr als angemessen, die dort und später von
Verwaltungsgerichten immer wieder angeführten und ausgewiesenen Vorbehalte für
fiktive Erschließungsstraßen fallen zu lassen. Und ich will Ihnen gern
aufzeigen warum:
Die gesetzgeberischen regulierenden Anfänge des o.g.
Gesetzes, auch als Preußisches Straßen- und Bautenfluchtgesetz landläufig
bekannt, reichen bis ins Jahr 1838 (!) zurück und wurde am 2. Juli 1875 durch
den damaligen Preußischen König Wilhelm I. in Kraft gesetzt. Der amtliche Name
des ca. 150 Jahre alten Gesetzes lautet: Gesetz, betreffend die Anlegung und
Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften.
Es wurde mit Zustimmung beider Häuser des Landtags und in enger Abstimmung mit
dem 'Preußischen Herrenhaus' für den ganzen Umfang der Monarchie erlassen - im
19. Jahrhundert -!
Es
handelt sich hierbei ganz offensichtlich nicht um ein unumstößliches
Naturgesetz, sondern um ein im Geiste seiner Zeit und den damaligen
Randbedingungen und Notwendigkeiten folgenden, von der damals handelnden
Legislative geschaffenes gesetzliches Regulativ. Der interessierten LeserIn
möchte ich diesen Hinweis:
https://tredition.de/autoren/r-friedrichs-23017/strassen-und-baufluchtengesetz-vom-2-juli-1875-paperback-100170/
auf den Wortlaut des Gesetzes, den historischen
'Friedrichs'schen Kommentar' aus 1882 und auch eine aktuelle und zeitgemäße
thematische Einführung aus 2017 nicht vorenthalten. Es gibt auf dieser Seite
auch eine Leseprobe zum Download.
Bitte
machen Sie sich selbst ein Bild davon auf welche Wirklichkeit die damaligen
gesetzlichen Regelungen, auch nach ihrer 'Umfirmierung' ins Bundesbaugesetz von
1961, der weiteren Adaption ins Baugesetzbuch und der Ausweitung seiner
Gültigkeit auf das Beitrittsgebiet vom 03.10.1990 heute noch zielgenau treffen.
Dieses
Preußische Fluchtliniengesetz hatte offensichtlich neben den positiven
und den heute noch positiv nachwirkenden Regularien auf den Bau von
Infrastruktur in Städten und Gemeinden seit Anbeginn seiner Gültigkeit auch
einen schweren Geburtsfehler.
In
allen historischen Gesellschafts- und Staatsformen bis heute war und ist es
partiell geeignet, den Öffentlichen Frieden zu stören. Genau das führte
in den 150 Jahren seiner (auch in Bundesgesetzen adaptierten) Anwendung
gebetsmühlenartig zu Streit zwischen Kommunalverwaltungen und Bürgerschaften,
der leider immer wieder in überbordenden Anrufen von und Klageverfahren vor
Verwaltungsgerichten endete! Eine Befriedung und ein Ende dieser Situation
erscheint mir im 21. Jahrhundert als unumgänglich, auch aus der Sicht von
Verwaltungen, die partnerschaftlich in dieser Hinsicht ebenfalls(!) mit
übermäßigem und ineffektivem Ressourcenverbrauch belastet werden.
- Es ist
absurd und hinreichend ungerecht, wenn heute Straßen, die vor hundert
Jahren, nach den damals geltenden Bauvorschriften und Technologien in alten
Unterlagen (auf Papier!) als Erstmalig Endgültig Hergestellt
gelten und ohne weitere Tiefenprüfung des aktuellen Straßenzustands in die
Kategorie des StraßenAUSbaus heute vorbehaltlos eingestuft werden! -?
- Es ist absurd und hinreichend ungerecht, wenn heute Straßen, die seit hundert Jahren öffentlich
genutzt werden und augenscheinlich eine unbefestigte Fahrbahndecke
(Sandstraße!) haben, mangels besseren Wissens einfach von Verwaltungen als
Erschließungsstraße kategorisiert und entsprechend behandelt werden dürfen.
Wenn Anlieger und Betroffene in akribischer archäologischer Tiefenprüfung und
Arbeit in einer solchen Straße in einiger Tiefe unterhalb der Oberfläche einige
Pflasterreste ans Tageslicht bringen, gilt eine solche Straße dann ab sofort
als Erstmalig Endgültig Hergestellt. Sie
wird nicht mehr als sogenannte Erschließungsstraße deklariert und rechtlich von
Verwaltungen in die Kategorie des StraßenAUSbaus vorbehaltlos eingestuft! -?
- Es ist absurd und hinreichend ungerecht, wenn seit vielen Jahrzehnten öffentlich verkehrlich
genutzte Straßen, deren Anliegergrundstücke nach geltenden Baugenehmigungen
bebaut sind oder bebaut werden, wenn diese Straßen von Ver- und
Entsorgungsanlagen jeglicher Couleur bis in die Grundstücke hinein unterzogen
sind, wenn gleichzeitig die verkehrsmäßige Erreichbarkeit der Grundstücke über
diese Straßen vollauf gegeben ist, dann derartige Straßen entgegen ihrer ggf.
seit mehreren Jahrzehnten bestehenden gewohnheitsmäßigen Funktion von
Verwaltungen als nicht vorhandene Straßen angesehen werden dürfen! Es
widerspricht zudem dem Inhalt und Umfang des Erschließungsbegriffs im
Baugesetzbuch diametral, wenn diese Straßen von Verwaltungen als sogenannte
Erschließungsstraßen kategorisiert werden dürfen! -?
Arbeiten sie bitte stringent an der Überführung von
Bundesrecht in Landesrecht im Land Brandenburg zur erstmaligen
und endgültigen Herstellung von Gerechtigkeit beim
Bau von Erschließungsanlagen im wörtlichen Sinne. Initiieren Sie und tragen Sie
dazu bei, dass der Spuk und Muff aus postfeudaler Zeit, sein z.T. aus der Zeit
gefallenes Gedankenkonstrukt und seine Ausflüsse im 21. Jahrhundert nicht
länger von Verwaltungen auf fiktive Erschließungsstraßen projiziert werden
dürfen!
Bringen Sie ein Gesetz auf den Weg, das angepasst an Realität und Wirklichkeit des
bestehenden Mobilitätszeitalters, die noch immer bestehenden, aus der
Postkutschenzeit überkommenen heutigen Anachronismen überwindet. Entziehen sie
mit dem neuen Gesetz der anhaltend gängigen Verwaltungswillkür in jeglicher
Sache und Hinsicht (s.a.A4) den Boden!
Bringen Sie ein Gesetz auf den Weg, das die bestehenden Ungerechtigkeiten beim Straßenbau
aufhebt und das keinen Anlass bietet, den Öffentlichen Frieden noch länger (150
Jahre!) zu gefährden oder auch zu stören.
Bringen Sie ein Gesetz auf den Weg, das ordnungspolitisch und verwaltungsrechtlich im
Straßenbau nicht wie bisher, Verwaltungsgerichten als AB-Maßnahme dient. Verwaltungsrecht
darf nicht dazu dienen, Verwaltungsgerichte wieder und wieder zu beschäftigen,
ganz nach dem Friedrichs'schen Kommentar von 1882 in dieser Sache!
Bringen Sie ein Gesetz auf den Weg, das von Bürgerinnen und Bürger, von Wählerinnen und
Wählern, von Verwaltungen in Städten und Gemeinden Brandenburgs, von
Kommunalaufsichtsbehörden, von Ministerien im Land und last but not least von
Verwaltungsgerichten die Last und den Druck nimmt, alle Jahre wieder im Umfeld
des Straßenbau sich strittig, unnütz und ineffizient miteinander auseinander
zu setzen und aneinander zu reiben!
Und um es hier nochmals hervorzuheben: Der Bau und die Finanzierung von Erschließungsanlagen im
Sinne der Worte aus dem Baugesetzbuch, das Bauen neuer Wohnparks und
Wohnviertel 'auf der grünen Wiese' wird von mir nicht berührt! In vielen Fällen
werden solche Bauvorhaben heutzutage von Investoren (Bauherren) ausgeführt, die
auch den notwendigen Bau von Erschließungsanlagen einschließen. Für die Käufer
so fertiggestellter Immobilien ist der Preis für den Bau der
Erschließungsanlage im Kaufpreis enthalten.
Hat die Kommune in solchen Fällen vertraglich die
Verantwortung für die Baulast beim notwendigen Bau von Erschließungsanlagen
auch an die investierenden Bauherrn abgetreten, erhält sie die neu errichteten
Anlagen ggf. zum Nulltarif, zur Überführung in ihr Eigentum und buchhalterisch
zur Steigerung ihres Anlagenvermögens - Schlaraffenland lässt grüßen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kann und darf nicht davon ausgehen, dass sie mit
mir in allen vorgetragenen Punkten aufgrund des dargestellten von mir auch noch
erweiterten Facettenreichtums übereinstimmen werden. Allerdings gebe ich meine
Hoffnung nicht auf, dass ich ihnen etwas zum Nachdenken mit auf Ihren Weg geben
konnte. Bekanntlich ist der Kopf rund, damit das Denken seine Richtung ändern
kann. So bleibt mir nur noch zu hoffen, dass sie Nach- und Be-Denken
sachgerechte und realitätsnahe Schlussfolgerungen ziehen und bürgerfreundliche
Entscheidungen treffen werden.
Wenn ich ihnen derartige Zeilen schreibe, dann tue ich
das nicht aus Langweile oder Jux und Tollerei, sondern, weil ich ihnen als
Wähler ganz ernsthaft etwas zu ihrer Politik zu sagen habe. Und ganz nebenbei,
sie in vollem Ernst auch einiges zu fragen habe. Wenn dann keine Antworten
gegeben werden oder auch wie in dem vorausgegangenen Falle politische
Plattitüden im Stil von Pressemitteilungen retour mitgeteilt werden, dann
wächst mein Verständnis für die erhaltenen Wahlergebnisse. Nehmen sie bitte
Abstand von dieser Art formaler und nichtssagender Kommunikation.
Mit
freundlichem Gruß
Diethard Günther aus Mahlow
Verfasst im Januar 2020
buero@diethard.de
cc.:
Alle MdL der CDU-Fraktion im Landtag
CDU-Landesverband
CDU-Landesvorsitzender
und Innenminister
CDU-Gemeindeverband Blankenfelde-Mahlow
MAZ
Unterstützer der Petition: https://openpetition.de/!zlrgf
Anlage: Richtlinie aus dem CDU-Landesverband Brandenburg
Der Landtag Brandenburg hat im Juni 2019
mit großer Mehrheit beschlossen, die Straßenbaubeiträge für Anwohnerinnen und
Anwohner in Brandenburg rückwirkend zum 1. Januar 2019 abzuschaffen. Die CDU
Brandenburg hatte sich seit längerem für die Abschaffung dieser Beiträge
eingesetzt. Somit erhalten nun viele Brandenburgerinnen und Brandenburger eine
spürbare finanzielle Entlastung.
Die CDU Brandenburg wird nun in
Regierungsverantwortung dafür eintreten, dass die Umsetzung der Abschaffung der
Straßenbaubeiträge bürgerfreundlich und unkompliziert erfolgt. Derzeit werden
diesbezügliche Regelungen zur praktischen Umsetzung der Kostenerstattung an die
Städte und Gemeinden, die aus der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
resultieren, erarbeitet.
Hinsichtlich der Erhebung von
Erschließungsbeiträgen ist klarzustellen, dass sich die CDU Brandenburg in der
Vergangenheit nicht für die generelle Abschaffung von Erschließungsbeiträgen
ausgesprochen hat. Vielmehr ging es um die sog. Sandstraßen, d.h. Straßen, die
schon vor dem 3. Oktober 1990 existierten und für Erschließungszwecke genutzt
wurden.
In der jüngsten Landtagsdebatte im
Dezember haben sich die CDU-Landtagsfraktion und die Landesregierung
dahingehend positioniert, dass es vor der Entscheidung über eine Abschaffung
von Erschließungsbeiträgen zunächst entsprechend tragfähiger Datengrundlagen
bedarf. Diese sollen durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
erhoben werden.
Da die Abschaffung der
Straßenbaubeiträge und auch die Thematik der Erschließungsbeiträge hinsichtlich
der sog. Sandstraßen unmittelbare Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden und
die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger haben, erscheint eine sorgfältige und
analytische Betrachtung beider Aspekte im Zusammenhang unbedingt notwendig.
Zudem ist in dieser Frage eine enge Abstimmung mit den Kommunen notwendig.
Uns ist bewusst, dass die Thematik der
Erschließungsbeiträge, vor allem im Kontext der erst vor etwa einem halben Jahr
abgeschafften Straßenbaubeiträge, viele Bürgerinnen und Bürger sehr bewegt.
Daher besteht aus unserer Sicht auch für die politischen Akteure in Brandenburg
Klärungsbedarf.
Wie bereits ausgeführt, sollen die
Erfahrungen aus der Umsetzung der Abschaffung der Straßenbaubeiträge und der
Schaffung erforderlicher Datengrundlagen hinsichtlich der Erschließungsbeiträge
genutzt werden, die Betrachtung und Bewertung des Vorgehens im Bereich der Erschließungsbeiträge
vorzunehmen.
Daran anschließend und basierend auf
einer tragfähigen Datengrundlage wird sich innerhalb der Regierungskoalition
und innerhalb des Landtages Brandenburg weiterführend mit diesem
Anhang A1: Screenshot zu einer ARD-Recherche über die Erhebung von Straßenausbau-Beiträgen in europäischen Nachbarländern
Die Grafik verdeutlicht, dass nur Deutschland und Dänemark von seinen BürgerInnen Beiträge beim Straßenausbau erheben. In allen anderen Nachbarländern wird diese Baulast von der Allgemeinheit öffentlich getragen. Weshalb bestehen wohl diese Pflichten zur Kommunalabgabe für direkte Anlieger im Straßenausbau in Deutschland immer noch partiell weiter?
Anhang A2: Beispiele für fiktive Erschließungsstraßen mit ‚fester Fahrbahndecke‘ im Gegensatz zu eher wenig befestigten ‚Sandstraßen‘:
Straßen mit sogenannten ‚Tränkmakadam-Decken‘ (Splitt-Bitumen-Mischung) werden ebenfalls von Verwaltungen als nicht vorhandene Straßen geführt, obwohl durch sie die anliegenden voll erschlossenen und bebauten (!) Grundstücke verkehrlich -ohne Hubschrauber- problemfrei erreichbar machen.
Anhang A3: Anlieger-Zaunbanner im Areal der unter A3 abgebildeten Straßen:
Wenn die CDU die Übernahme der Beiträge für fiktive Erschließung durch das Land weiterhin ablehnen und sich diese Haltung verfestigen sollte, so wird aus dem rotrotgrün-Attribut öffentlich ein RotRotGrünSchwarz und der Text wird um die CDU-Fraktion erweitert werden müssen. Soweit darf es in diesem Land nicht kommen!
Anhang A4: Ein Beispiel für den auch sachfremd begründeten Umgang von Verwaltungen beim Bau fiktiver Erschließungsstraßen.
Nach kommunaler Haushaltslage muss gegen das drohende Haushaltsdefizit investiert werden, um Anlagevermögen zu bilden. Das so gewachsene Anlagenvermögen lässt dann die Haushaltsbilanz in ‚besserem Lichte‘ erscheinen!
Um im Bilde der Beispiele aus den Anhängen A2 und A3 zu bleiben: Es sollen z.B. 1,9 Mio. Euro in einer Gemeinde zur Bildung von Anlagevermögen investiert werden. Davon werden Anlieger mit 1,3 Mio. Euro als Straßenbaubeiträge beim Bau fiktiver Erschließungsstraßen zur Kasse gebeten. So wird nicht von der Gemeinde investiert, sondern eine kleine Gruppe von Einwohnenden auserwählt, die mit ihren privaten Geldern den öffentlichen Haushalt einer Gemeinde sanieren müssen! – Wer das nicht mag, der darf ja vor einem Verwaltungsgericht Klage erheben! In was für einer Welt leben wir eigentlich?
Quelle: http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Investieren-gegen-das-Defizit
Investieren gegen das Defizit
15.10.2016
Es klingt auf den ersten Blick
paradox: Um das drohende Defizit im Haushalt abzuwenden, soll die Gemeinde
Blankenfelde-Mahlow Geld ausgeben. Die Kämmerin und die
Finanzausschussvorsitzende warnten am Donnerstag in der
Gemeindevertretersitzung vor einem Vermögensschwund.
Blankenfelde-Mahlow. Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow
hat in den vergangenen Jahren gut gelebt – von der eigenen Substanz.
Mittlerweile taucht das Gespenst des Haushaltssicherungskonzepts am Horizont
auf. „Wenn wir weiter so wirtschaften, wird es uns treffen“, sagte Kämmerin
Kristin Czock, als sie am Donnerstag den Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 der
Gemeindevertretung vorlegte.
Dieser ist
nur dank eines Griffs in die Rücklage aus den vergangenen Jahren ausgeglichen.
In den kommenden Jahren setzt sich das Defizit fort, so dass nach derzeitiger
Rechnung das finanzielle Polster spätestens 2019 aufgebraucht ist und die
Gemeinde erstmals seit Jahren wieder Kredite aufnehmen müsste. Um diese Entwicklung zu
verhindern, empfiehlt die Kämmerin zu investieren. „Wir müssen Vermögen
aufbauen, das sich positiv auf die Bilanz auswirkt“, sagte Kristin Czock. Würde
man, - wie von einigen Gemeindevertretern gefordert - auf den Bau von Straßen
und das Rathaus verzichten, bleibe
das Defizit bestehen. Schlimmer
noch: wenn die Gemeinde Straßen nur repariert und weiterhin
hunderttausende Euro Miete für das Verwaltungsgebäude in der Ibsenstraße zahlt,
zehre sie ihr Vermögen
auf, ohne einen Gegenwert zu schaffen.
Kämmerin: Auch freiwillige Aufgaben
sind kein Tabu
Anke Scholz (Linke), Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und
Bürgerhaushalt, nannte die Entwicklung „bedenklich und besorgniserregend“. Sie appellierte an die
Gemeindevertretung, in die Infrastruktur zu investieren. „Willkürliche
Streichungen einzelner Positionen ohne Betrachtung der Gesamtzusammenhänge
bringen nichts“, sagte sie.
Für Kämmerin
Kristin Czock sind auch freiwillige Aufgaben, die 2017 auf den Rekordwert von
fast vier Millionen Euro steigen, kein Tabu. „Man sollte über einige Positionen
und deren Umfang nachdenken“, sagte sie der MAZ. Für Bürgermeister Ortwin Baier
(parteilos) sind jedoch die Ausgaben für Bibliotheken, Sport, Kultur und
Jugendarbeit ein Zeichen für soziale Verantwortung, durch die der Haushalt
geprägt sei.
Kontroverse Diskussion über
geplantes Rathaus
Vor allem
von den parteiunabhängigen Fraktionen kam Kritik. Matthias Stefke, der
Vorsitzende der BVBB-WG-Fraktion, forderte den Bürgermeister auf, Vorschläge
zur Senkung des Defizits zu machen. „Es kann nicht sein, dass wir
Gemeindevertreter die unangenehme Arbeit machen dürfen“, sagte er. Das Rathaus
und die Klimahülle für die Kita Tabaluga seien „Luftschlösser und Luxusbauten“,
die nicht in eine Zeit passen, in der man die Bevölkerung auf Einschnitte
vorbereiten müsse. „In diesen Zeiten muss man auch mal unpopuläre Vorschläge
machen“, sagte Stefke. Roland
Hahn (WIR) nannte das Rathaus ein politisches Symbol, für das angesichts
der finanziellen Entwicklung kein Platz mehr sei. Er sprach sich auch dafür aus, Straßenbaumaßnahmen zu
strecken, nicht jedoch zu streichen. Thomas Mottner (FWR) schließt eine
Zustimmung seiner Fraktion zum Haushalt aus, wenn das Rathaus im bisherigen
Umfang enthalten ist. „Sorgen machen uns auch die Kosten für die Tunnel der
Dresdner Bahn“, sagte Mottner. Vera Hellberg (SPD) nannte das Rathaus einen wichtigen Beitrag
zur Aufwertung des Blankenfelder Zentrums und sprach sich dafür aus Straßen zu bauen, „um die
Infrastruktur in Schwung zu bringen“.
Von
Christian Zielke