Liebe Unterstützerin, lieber Unterstützer,

der in den Neuigkeiten der Petition hier angeführte MAZ-Artikel vom 4. Dez. 2019 hatte mich angeregt, doch einmal bei der CDU um eine Stellungnahme zu bitten und Antworten bezüglich des gezeigten Sinneswandels der CDU, nun in Regierungsmitverantwortung im Vergleich zum vorausgegangenen Wahlkampf zu erhalten.

Meine Anfrage ging an alle Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion, sowie auch an den CDU-Landesverband Brandenburg und unseren CDU- Gemeindeverband am Orte. Es waren insgesamt 14 CDU-Mitglieder angeschrieben, von denen mir nur ein einziges Mitglied antwortete und ein von mir als Richtlinie aus dem Landesverband bezeichnetes Schreiben weiterleitete. Als besonders unschön und unsensibel ist mir aufgestoßen, dass mir Antworten auf potentielle Fragen, die ich gar nicht gestellt hatte, gegeben werden. Der Text dieser Richtlinie ist in der Anlage – blau eingefärbt – beigefügt. Andere Antworten habe ich leider nicht erhalten.

Daraufhin sah ich mich veranlasst eine Stellungnahme und Kritik an alle genannten CDU-Adressaten zu senden, die ich Ihnen hier gern als Lektüre in Kopie ebenfalls mitteilen möchte:

 

Stellungnahme und Kritik zur

Richtline aus dem CDU-Landesverband vom 18./19. Dezember 2019 über den weiteren Umgang mit Erschließungsbeiträgen im kommunalen Straßenbau:

 

Eine Linie wurde einmal gefragt,
warum sie so krumm sei.
Darauf Sie:
Das ist gar nicht so wichtig,

Hauptsache ist: Ich bin richtig!

Verfasser unbekannt

 

- Im ersten Absatz der Richtlinie wird äußerst unscharf davon gesprochen, der Landtag hätte beschlossen, die Straßenbaubeiträge für Anwohnerinnen und Anwohner in Brandenburg rückwirkend zum 1. Januar 2019 abzuschaffen.

Hier muß ich leider darauf verweisen, dass diese Wortwahl ein unrealistisches Scenario beschreibt, was dazu führte, dass nun die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger im Lande glaubte, ihre Anlieger-Beitragspflichten beim Bau 'fiktiver Erschließungsstraßen' würden nun auch ab Stichtag entfallen. Mit dieser irreführenden Wortwahl stehen sie nicht allein da. Auch BVB/Freie Wähler nutzte auf Wahlplakaten im Landtagswahlkampf diese Aussage, wohlwissend, dass sie nur die Abschaffung der Anliegerbeiträge im Straßenausbau erfolgreich erkämpft hatten. In Zeiten von 'fake news und Alternativen Fakten' ist diese Wortwahl inakzeptabel, völlig intransparent und trägt zur Verunsicherung und nicht zur Aufklärung der Bevölkerung bei. Als demokratische Partei, als CDU sollten sie das im Interesse Ihrer eigenen Glaubwürdigkeit umgehend abstellen!
Die bis zur KAG-Novellierung postfeudal anmutende Anliegerbeteiligung beim Straßenausbau in Brandenburg abzuschaffen, war und ist im 'Mobilitäts-Zeitalter' für demokratische Europäer last but not least unter dem Stichpunkt 'Angleichung der Lebensverhältnisse in Europa' Pflichtprogramm!
Die Darstellung (A1) im Anhang macht es deutlich: Alle unsere direkten europäischen Nachbarn (8) mit Ausnahme von Dänemark (1) erheben keine Straßenausbaubeiträge von ihren BürgerInnen.
Insofern ist es sehr begrüßenswert, dass die CDU Brandenburg  sich seit längerem für die Abschaffung dieser Beiträge eingesetzt hatte. Und ich füge hinzu, der erwähnte Einsatz war leider viel zu schwach und allein nicht zielführend!

 

- Im zweiten Absatz wird darauf verwiesen, dass die CDU Brandenburg nun in Regierungsverantwortung dafür eintreten wird, dass die Umsetzung der Abschaffung der StraßenAUSbaubeiträge bürgerfreundlich und unkompliziert erfolgt. Es erschließt sich mir nicht, wofür sie hier noch eintreten wollen. Bürgerfreundlich? Ggf. könnte allein 'verwaltungsfreundlich' noch etwas zu richten sein. Die BürgerInnen sind doch nach KAG-Novellierung 'raus aus der Nummer'!
Mit Bezug auf den zweiten Satz ist festzustellen, dass bereits die alte Landesregierung in einer Verordnung vom 6.September 2019 über den Mehrbelastungsausgleich für Kommunen nach KAG-Novellierung entschieden hatte:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/stramav
Danach erhält unsere Gemeinde z..B. für 2019 420.000 Euro, was unserem realen gemeindlichen Straßennetz von 170 km Gesamtlänge entspricht. Die Stadt Oranienburg erhält z.B. in 2019 570.000 Euo, wie der MAZ vom 15.01.20 zu entnehmen ist. Die Umsetzung der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist bereits offensichtlich unkompliziert in vollem Gange! In den Anmerkungen zu Absatz 4 päter mehr dazu.



- Im Absatz 3: ... ist klarzustellen, dass sich die CDU Brandenburg in der Vergangenheit nicht für die generelle Abschaffung von Erschließungsbeiträgen ausgesprochen hat.

Diese Klarstellung geht insoweit ins Leere, als dass die begriffliche Unterscheidung zwischen 'Erschließungsstraßen', die einer Tatsächlichen Erschließung von Grundstücken in Bereichen von Bauerwartungsland dient und den fälschlicherweise von Verwaltungen so genannten und kategorisierten, aber bereits 'voll erschlossenen Erschließungsstraßen' - Fiktive Erschließung - logischerweise auf der Hand liegen muss!

Der Status dieser fiktiven Erschließungsstraßen wird verwaltungsrechtlich weder vom Baugesetzbuch noch vom KAG zutreffend und sauber erfasst und ist somit ordnungsrechtlich nicht korrekt geregelt. Diese Straßen sind seit vielen Jahrzehnten in Kommunalem Eigentum, dem Öffentlichen Verkehr gewidmet und in Öffentlichem/Gewohnheitsgemäßem Gebrauch der Allgemeinheit. Sie nicht als Straßen zu kategorisieren ist grotesk und realitätsfremd, nur weil ihnen das Prädikat – eeh - (erstmalig endgültig hergestellt) nach Aktenlage(!) von Verwaltungen bislang verweigert worden ist!

 

Der CDU-Ansatz, diese Unordnung mittels einer Stichtagsregelung beseitigen zu wollen, ist sehr zu begrüßen. In dieser Situation gleicht diese landesweite und zentrale Auflösung des Problems der fiktiven Erschließungsstraßen der Auflösung eines Gordischen Knotens! 
Es geht Ihnen dabei allein um die sog. Sandstraßen (synonym?), d.h. Straßen, die schon vor dem 3. Oktober 1990 existierten und für Erschließungszwecke genutzt wurden. Das Spektrum der fiktiven Erschließungsstraßen ist allerdings weiter gefächert und betrifft nicht nur Sandstraßen (s.a.A2 im Anhang) allein. Die begriffliche Reduktion des Problems auf 'Sandstraßen' ist realitätsfern und führt genau wie der o.g. alleinig undifferenzierende Begriff 'Straßenbaubeiträge' zur Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger. Dies sollte und muss durch klare und zutreffend verwendete Begrifflichkeiten vermeidbar sein!


- 4. Absatz. In der jüngsten Landtagsdebatte im Dezember haben sich die CDU-Landtagsfraktion und die Landesregierung dahingehend positioniert, dass es vor der Entscheidung über eine Abschaffung von Erschließungsbeiträgen zunächst entsprechend tragfähiger Datengrundlagen bedarf. -?
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was dieser Satz im Umkehrschluss bedeutet?
Er sagt aus, dass sowohl die öffentliche Haltung, als auch das öffentliche Vorgehen der CDU in Wahlkampfzeiten - ihr Änderungsantrag im Landtag zur KAG-Novelle und ihr Regierungsprogramm - im Lichte dieser Aussage oben wie ein kopf- und planloses Agieren erscheinen.

Alternativ dazu gäbe es nur noch den erkennbaren Versuch der Täuschung von Wählenden. Sie können sich aussuchen, was Ihnen davon besser gefällt. Die zweite Alternative, erscheint allerdings auch nicht sehr weit hergeholt, denn wie die MAZ (am 4.12.19, Seite 9 Straßenbaubeiträge: Vorstoß zu Erschließung) berichtete,
lehnen SPD, CDU und die Bündnisgrünen die Übernahme der(!) Erschließungsbeiträge durch das Land ab! (s.a.A3!)
Wenn dem ein Mißverständnis eines Journalisten zugrunde liegen sollte, so fehlte bis heute allerdings ein offizielles CDU-Dementi in der Sache! Und, es wird wiederholt unscharf (s.o.!) und undifferenziert ganz allgemein von Erschließungsbeiträgen gesprochen. Warum das?

Wenn im Absatz weiter davon die Rede ist, dass es vor der Entscheidung über eine Abschaffung von(!) Erschließungsbeiträgen zunächst entsprechend tragfähiger Datengrundlagen bedarf, so dürfte dies keine langwierige Prozedur bedeuten. Denn es gibt ausreichend bekannte und ergiebige Informationsmöglichkeiten im Land. Die Inhalte dieser Datensammlungen lagen im September 2019 bereits dem MIL vor, das daraus den 'Pauschalen Mehrbelastungsausgleich' von 1.416,77 €/km für die 417 bestehenden Kommunalverwaltungen in Städten und Gemeinden für das Jahr 2019 nach der Länge der jeweiligen kommunalen Straßennetze errechnete.

Pikant, aber in bislang einzigartiger realistischer Betrachtungsweise(!) wurde dabei auf die Gesamtlänge der jeweiligen gemeindlichen Straßennetze mit gänzlich undifferenzierten Summanden-Kategorien Bezug genommen. Auf diesem Wege erhalten nun Kommunen auch 'Kilometergeld für fiktive Erschließungsstraßen' im Ausgleich der Mehrbelastung infolge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Anlieger!

Mit dem Inkrafttreten dieser bereits oben angeführten StraMa-Verordnung vom 06.09.2019 wird das durch die Novellierung des KAG vom 19.06.2019 im Land neu geschaffene Unrecht bei den Kommunalabgaben noch potenziert! Durch ihre Erschließungsbeiträge beim Bau von fiktiven Erschließungsstraßen finanzieren die betroffenen Anlieger den Straßenausbau in ihrer Kommune je nach Länge ihrer fiktiven Erschließungsstraße in unterschiedlichen Höhen mit! - Ein Kollateralschaden, verursacht durch die damalige Ministerin Schneider/SPD im MIL.

Besser ließe sich die ungerechte und unhaltbare kommunalabgabenrechtliche Unterscheidung zwischen den beiden verwaltungsrechtlich verwendeten Straßenkategorien eigentlich nicht konterkarieren!



- Auf die Aussagen der Absätze 5, 6 und 7 werde ich aus Redundanzgründen nicht ausführlich eingehen und nur stichpunktartig kurze Anmerkungen machen.
Im Absatz 5 heben sie gleich 2x die Rolle der Bedeutung der engen Abstimmung mit den Kommunen hervor. Wann und auf welchem Wege stimmen Sie sich eigentlich einmal mit Bürgerinnen und Bürger, Ihrer Wählerschaft ab? Und mit welchem Ziel?
Im 6. Absatz weisen sie auf einen bestehenden unspezifischen Klärungsbedarf der politischen Akteure hin. Aus der Sicht der vielen sehr bewegten Bürgerinnen und Bürger besteht eher akuter Handlungsbedarf bei den politischen Akteuren im Land.

Die Petition - https://openpetition.de/!zlrgf - zur Abschaffung der Anliegerbeiträge als Kommunalabgaben für 'Fiktive Erschließungsstraßen' ist gerade in die Zielgerade eingebogen.

Die Petition wird den Landtag im/ab 2. Quartal 2020 erreichen und hoffentlich auch thematisch beeindrucken und beschäftigen. Immerhin wird sich dann etwa das 1,5fache der Mitgliederstärke Ihrer Partei mit Namen, Adresse und Unterschrift mit seinen Forderungen direkt an sie wenden.
Hinzu kommt, dass vom Abgeordneten Vida (BVB/Freie Wähler) bereits öffentlich eine zur Petition gleichsinnige Volksinitiative zur Abschaffung avisiert worden ist.
Es wird höchste Zeit, dass sich die CDU besinnt und öffentlich und verlässlich in der Sache den Wählerinnen und Wählern gegenüber bürgerfreundlich positioniert. Lassen Sie bitte keine weitere Zeit unnütz verstreichen!

- Absatz 8 merkt an, basierend auf einer tragfähigen Datengrundlage wird sich innerhalb der Regierungskoalition und innerhalb des Landtages Brandenburg weiterführend mit diesem facettenreichen Themengebiet zu befassen sein. - - -

Waren in der Wahlkampfzeit - Frühsommer/Sommer 2019 - noch eine vermeintlich klare Linie und eine klare Kante im CDU-Agieren in der Sache der fiktiven Erschließungsstraßen zu konstatieren, so ist diese Sichtweise nach der Landtagswahl und nach der Koalitionsverhandlungs-Wende in einen plötzlich, wie aus dem Nichts erwachsenen vermeintlichen und nebulösen Facettenreichtum des Themengebiets umgeschlagen. Mit der Schaffung dieses 'Jokerpools' haben sie sich als Koalitionspartner nun ein Werkzeug geschaffen, was es ihnen beliebig erleichtern soll, das 'Schieben relevanter Entscheidungen auf die Langebank der Regierungskoalition' gelassen und fast verantwortungsfrei zu begleiten.

Den einst wirklich guten CDU-Ansatz zur Lösung des Problems haben sie zugunsten eines reibungsarmen Mitregierens einfach fallen lassen. Hinzu kommt, dass sie damit die, an dieser Stelle unzulässigen Verknüpfung zwischen Landeshaushalt und Landesgesetzgebung, wie dies die Bündnisgrünen seit eh und betrieben haben und weiter betreiben, als Union klag- und widerstandslos übernommen.
Nur zur Erinnerung: Die Fraktion der Bündnisgrünen hatte sich mutig(?) aus Angst vor potentiellen Haushaltsdefiziten folgerichtig bereits bei der Abstimmung im Landtag zur Abschaffung der Anliegerbeiträge im Straßenausbau komplett der Stimme enthalten!

Die hier in Frage stehenden, dem öffentlichen Verkehr gewidmeten und im öffentlichen Besitz befindlichen Straßen sind um die einhundert Jahre alt und selbst in den fast dreißig Jahren der Zugehörigkeit dieser Straßen zum Geltungsbereich der Bundesgesetzgebung haben Kommunalverwaltungen wenig Veranlassung und offensichtlich auch keine Eile entwickelt, diese Straßen neu bauen zu wollen. Insofern würde eine dedizierte und prioritär angemessene jährliche Budgetierung im Landeshaushalt die zeitliche Situation um diese Straßen nur marginal zur vorausgegangenen Situation verändern, eher sogar deutlich verbessern können!  Und hier geht es dem Landeshaushalt genauso, wie dem Privathaushalt: Es kann nur das Geld ausgegeben werden, was geplant und vorhanden ist!

Wenn sie zusammen mit Rot-Grün in dieser Regierungskoalition auf diesem Wege:
MAZ vom 04.12.19, Seite 9: SPD, CDU und Grüne lehnen eine Übernahme der Erschließungsbeiträge durch das Land ab. Die Kosten werden auf 17 Millionen Euro im Jahr geschätzt.
weiterwandeln, dann geben sie als Teil der politisch kreativen legislativen Kraft des Landes, das Heft des Handelns aus der Hand und überlassen das Feld widerstandslos allein Haushältern und deren Sichtweise, die Geschicke des Landes zu lenken. Ihre Bindung als repräsentative Demokraten an und in Vertretung Ihrer Wählerschaft bliebe dabei auf der Strecke!

Es sind zwei verschiedene Paar Schuhe! Und nur die strikte Trennung von Gesetzesnovellierung und Haushaltszwängen wird im Falle der Abschaffung der Anliegerbeiträge für fiktive Erschließungsstraßen zum Erfolg führen. Ihre Ansage, basierend auf einer tragfähigen Datengrundlage wird sich innerhalb der Landesregierung und des Landtags weiterführend zu befassen sein, beruht letztlich allein auf gerade aktuellen und damit letztlich variablen Daten. Basierend auf einer solchen 'verwackelten Moment-Aufnahme' in unserer schnelllebigen Zeit Politik und Gesetze für die nächsten Jahrzehnte machen zu wollen, halte ich für grundsätzlich nicht bürgerfreundlich und nicht zielführend. Es ist allenfalls 'Dünnbrettbohrerei' im Sinne eines kleinsten gemeinsamen Nenners!

 

Fazit, ich rufe Sie auf: Kehren Sie zurück. Bleiben Sie bei Ihrer klaren Haltung, klaren Linie und klaren Kante, die Sie im Frühjahr/Sommer Wahlkampf 2019 mit Ihrem Projekt Dedizierte Abschaffung von Erschließungsbeiträgen für Anlieger im Straßenbau eingenommen hatten. Sie befinden sich mit ihrer dort eingeführten Stichtagsregelung  3. Oktober 1990 für die fiktiven Erschließungsstraßen in guter Tradition zur Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland (Zur Erläuterung: Stichtag 29.06.1961 steht für vorbehaltliche Außerkraftsetzung des Preußischen Fluchtliniengesetzes vom 02. Juli 1875 im neuen Bundesbaugesetz an diesem Tag). Allerdings wäre es inzwischen und heute mehr als angemessen, die dort und später von Verwaltungsgerichten immer wieder angeführten und ausgewiesenen Vorbehalte für fiktive Erschließungsstraßen fallen zu lassen. Und ich will Ihnen gern aufzeigen warum:

Die gesetzgeberischen regulierenden Anfänge des o.g. Gesetzes, auch als Preußisches Straßen- und Bautenfluchtgesetz landläufig bekannt, reichen bis ins Jahr 1838 (!) zurück und wurde am 2. Juli 1875 durch den damaligen Preußischen König Wilhelm I. in Kraft gesetzt. Der amtliche Name des ca. 150 Jahre alten Gesetzes lautet: Gesetz, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften. Es wurde mit Zustimmung beider Häuser des Landtags und in enger Abstimmung mit dem 'Preußischen Herrenhaus' für den ganzen Umfang der Monarchie erlassen - im 19. Jahrhundert -!

Es handelt sich hierbei ganz offensichtlich nicht um ein unumstößliches Naturgesetz, sondern um ein im Geiste seiner Zeit und den damaligen Randbedingungen und Notwendigkeiten folgenden, von der damals handelnden Legislative geschaffenes gesetzliches Regulativ. Der interessierten LeserIn möchte ich diesen Hinweis:
https://tredition.de/autoren/r-friedrichs-23017/strassen-und-baufluchtengesetz-vom-2-juli-1875-paperback-100170/
auf den Wortlaut des Gesetzes, den historischen 'Friedrichs'schen Kommentar' aus 1882 und auch eine aktuelle und zeitgemäße thematische Einführung aus 2017 nicht vorenthalten. Es gibt auf dieser Seite auch eine Leseprobe zum Download.

Bitte machen Sie sich selbst ein Bild davon auf welche Wirklichkeit die damaligen gesetzlichen Regelungen, auch nach ihrer 'Umfirmierung' ins Bundesbaugesetz von 1961, der weiteren Adaption ins Baugesetzbuch und der Ausweitung seiner Gültigkeit auf das Beitrittsgebiet vom 03.10.1990 heute noch zielgenau treffen.

 

Dieses Preußische Fluchtliniengesetz hatte offensichtlich neben den positiven und den heute noch positiv nachwirkenden Regularien auf den Bau von Infrastruktur in Städten und Gemeinden seit Anbeginn seiner Gültigkeit auch einen schweren Geburtsfehler.

In allen historischen Gesellschafts- und Staatsformen bis heute war und ist es partiell geeignet, den Öffentlichen Frieden zu stören. Genau das führte in den 150 Jahren seiner (auch in Bundesgesetzen adaptierten) Anwendung gebetsmühlenartig zu Streit zwischen Kommunalverwaltungen und Bürgerschaften, der leider immer wieder in überbordenden Anrufen von und Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten endete! Eine Befriedung und ein Ende dieser Situation erscheint mir im 21. Jahrhundert als unumgänglich, auch aus der Sicht von Verwaltungen, die partnerschaftlich in dieser Hinsicht ebenfalls(!) mit übermäßigem und ineffektivem Ressourcenverbrauch belastet werden.

 

- Es ist absurd und hinreichend ungerecht, wenn heute Straßen, die vor hundert Jahren, nach den damals geltenden Bauvorschriften und Technologien in alten Unterlagen (auf Papier!) als Erstmalig Endgültig Hergestellt gelten und ohne weitere Tiefenprüfung des aktuellen Straßenzustands in die Kategorie des StraßenAUSbaus heute vorbehaltlos eingestuft werden! -?

- Es ist absurd und hinreichend ungerecht, wenn heute Straßen, die seit hundert Jahren öffentlich genutzt werden und augenscheinlich eine unbefestigte Fahrbahndecke (Sandstraße!) haben, mangels besseren Wissens einfach von Verwaltungen als Erschließungsstraße kategorisiert und entsprechend behandelt werden dürfen. Wenn Anlieger und Betroffene in akribischer archäologischer Tiefenprüfung und Arbeit in einer solchen Straße in einiger Tiefe unterhalb der Oberfläche einige Pflasterreste ans Tageslicht bringen, gilt eine solche Straße dann ab sofort als Erstmalig Endgültig Hergestellt. Sie wird nicht mehr als sogenannte Erschließungsstraße deklariert und rechtlich von Verwaltungen in die Kategorie des StraßenAUSbaus vorbehaltlos eingestuft! -?

- Es ist absurd und hinreichend ungerecht, wenn seit vielen Jahrzehnten öffentlich verkehrlich genutzte Straßen, deren Anliegergrundstücke nach geltenden Baugenehmigungen bebaut sind oder bebaut werden, wenn diese Straßen von Ver- und Entsorgungsanlagen jeglicher Couleur bis in die Grundstücke hinein unterzogen sind, wenn gleichzeitig die verkehrsmäßige Erreichbarkeit der Grundstücke über diese Straßen vollauf gegeben ist, dann derartige Straßen entgegen ihrer ggf. seit mehreren Jahrzehnten bestehenden gewohnheitsmäßigen Funktion von Verwaltungen als nicht vorhandene Straßen angesehen werden dürfen! Es widerspricht zudem dem Inhalt und Umfang des Erschließungsbegriffs im Baugesetzbuch diametral, wenn diese Straßen von Verwaltungen als sogenannte Erschließungsstraßen kategorisiert werden dürfen! -?

Arbeiten sie bitte stringent an der Überführung von Bundesrecht in Landesrecht im Land Brandenburg zur erstmaligen und endgültigen Herstellung von Gerechtigkeit beim Bau von Erschließungsanlagen im wörtlichen Sinne. Initiieren Sie und tragen Sie dazu bei, dass der Spuk und Muff aus postfeudaler Zeit, sein z.T. aus der Zeit gefallenes Gedankenkonstrukt und seine Ausflüsse im 21. Jahrhundert nicht länger von Verwaltungen auf fiktive Erschließungsstraßen projiziert werden dürfen!


Bringen Sie ein Gesetz auf den Weg, das angepasst an Realität und Wirklichkeit des bestehenden Mobilitätszeitalters, die noch immer bestehenden, aus der Postkutschenzeit überkommenen heutigen Anachronismen überwindet. Entziehen sie mit dem neuen Gesetz der anhaltend gängigen Verwaltungswillkür in jeglicher Sache und Hinsicht (s.a.A4) den Boden!
Bringen Sie ein Gesetz auf den Weg, das die bestehenden Ungerechtigkeiten beim Straßenbau aufhebt und das keinen Anlass bietet, den Öffentlichen Frieden noch länger (150 Jahre!) zu gefährden oder auch zu stören.
Bringen Sie ein Gesetz auf den Weg, das ordnungspolitisch und verwaltungsrechtlich im Straßenbau nicht wie bisher, Verwaltungsgerichten als AB-Maßnahme dient. Verwaltungsrecht darf nicht dazu dienen, Verwaltungsgerichte wieder und wieder zu beschäftigen, ganz nach dem Friedrichs'schen Kommentar von 1882 in dieser Sache!
Bringen Sie ein Gesetz auf den Weg, das von Bürgerinnen und Bürger, von Wählerinnen und Wählern, von Verwaltungen in Städten und Gemeinden Brandenburgs, von Kommunalaufsichtsbehörden, von Ministerien im Land und last but not least von Verwaltungsgerichten die Last und den Druck nimmt, alle Jahre wieder im Umfeld des Straßenbau sich strittig, unnütz und ineffizient miteinander auseinander zu setzen und aneinander zu reiben!


Und um es hier nochmals hervorzuheben: Der Bau und die Finanzierung von Erschließungsanlagen im Sinne der Worte aus dem Baugesetzbuch, das Bauen neuer Wohnparks und Wohnviertel 'auf der grünen Wiese' wird von mir nicht berührt! In vielen Fällen werden solche Bauvorhaben heutzutage von Investoren (Bauherren) ausgeführt, die auch den notwendigen Bau von Erschließungsanlagen einschließen. Für die Käufer so fertiggestellter Immobilien ist der Preis für den Bau der Erschließungsanlage im Kaufpreis enthalten.
Hat die Kommune in solchen Fällen vertraglich die Verantwortung für die Baulast beim notwendigen Bau von Erschließungsanlagen auch an die investierenden Bauherrn abgetreten, erhält sie die neu errichteten Anlagen ggf. zum Nulltarif, zur Überführung in ihr Eigentum und buchhalterisch zur Steigerung ihres Anlagenvermögens - Schlaraffenland lässt grüßen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann und darf nicht davon ausgehen, dass sie mit mir in allen vorgetragenen Punkten aufgrund des dargestellten von mir auch noch erweiterten Facettenreichtums übereinstimmen werden. Allerdings gebe ich meine Hoffnung nicht auf, dass ich ihnen etwas zum Nachdenken mit auf Ihren Weg geben konnte. Bekanntlich ist der Kopf rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. So bleibt mir nur noch zu hoffen, dass sie Nach- und Be-Denken sachgerechte und realitätsnahe Schlussfolgerungen ziehen und bürgerfreundliche Entscheidungen treffen werden.

Wenn ich ihnen derartige Zeilen schreibe, dann tue ich das nicht aus Langweile oder Jux und Tollerei, sondern, weil ich ihnen als Wähler ganz ernsthaft etwas zu ihrer Politik zu sagen habe. Und ganz nebenbei, sie in vollem Ernst auch einiges zu fragen habe. Wenn dann keine Antworten gegeben werden oder auch wie in dem vorausgegangenen Falle politische Plattitüden im Stil von Pressemitteilungen retour mitgeteilt werden, dann wächst mein Verständnis für die erhaltenen Wahlergebnisse. Nehmen sie bitte Abstand von dieser Art formaler und nichtssagender Kommunikation.

Mit freundlichem Gruß
Diethard Günther aus Mahlow
Verfasst im Januar 2020

buero@diethard.de

cc.:
Alle MdL der CDU-Fraktion im Landtag
CDU-Landesverband

CDU-Landesvorsitzender und Innenminister
CDU-Gemeindeverband Blankenfelde-Mahlow

MAZ
Unterstützer der Petition: https://openpetition.de/!zlrgf

Anlage: Richtlinie aus dem CDU-Landesverband Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat im Juni 2019 mit großer Mehrheit beschlossen, die Straßenbaubeiträge für Anwohnerinnen und Anwohner in Brandenburg rückwirkend zum 1. Januar 2019 abzuschaffen. Die CDU Brandenburg hatte sich seit längerem für die Abschaffung dieser Beiträge eingesetzt. Somit erhalten nun viele Brandenburgerinnen und Brandenburger eine spürbare finanzielle Entlastung.  

Die CDU Brandenburg wird nun in Regierungsverantwortung dafür eintreten, dass die Umsetzung der Abschaffung der Straßenbaubeiträge bürgerfreundlich und unkompliziert erfolgt. Derzeit werden diesbezügliche Regelungen zur praktischen Umsetzung der Kostenerstattung an die Städte und Gemeinden, die aus der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge resultieren, erarbeitet.

Hinsichtlich der Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist klarzustellen, dass sich die CDU Brandenburg in der Vergangenheit nicht für die generelle Abschaffung von Erschließungsbeiträgen ausgesprochen hat. Vielmehr ging es um die sog. Sandstraßen, d.h. Straßen, die schon vor dem 3. Oktober 1990 existierten und für Erschließungszwecke genutzt wurden.

In der jüngsten Landtagsdebatte im Dezember haben sich die CDU-Landtagsfraktion und die Landesregierung dahingehend positioniert, dass es vor der Entscheidung über eine Abschaffung von Erschließungsbeiträgen zunächst entsprechend tragfähiger Datengrundlagen bedarf. Diese sollen durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung erhoben werden.

Da die Abschaffung der Straßenbaubeiträge und auch die Thematik der Erschließungsbeiträge hinsichtlich der sog. Sandstraßen unmittelbare Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden und die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger haben, erscheint eine sorgfältige und analytische Betrachtung beider Aspekte im Zusammenhang unbedingt notwendig. Zudem ist in dieser Frage eine enge Abstimmung mit den Kommunen notwendig.

Uns ist bewusst, dass die Thematik der Erschließungsbeiträge, vor allem im Kontext der erst vor etwa einem halben Jahr abgeschafften Straßenbaubeiträge, viele Bürgerinnen und Bürger sehr bewegt. Daher besteht aus unserer Sicht auch für die politischen Akteure in Brandenburg Klärungsbedarf.

Wie bereits ausgeführt, sollen die Erfahrungen aus der Umsetzung der Abschaffung der Straßenbaubeiträge und der Schaffung erforderlicher Datengrundlagen hinsichtlich der Erschließungsbeiträge genutzt werden, die Betrachtung und Bewertung des Vorgehens im Bereich der Erschließungsbeiträge vorzunehmen.

Daran anschließend und basierend auf einer tragfähigen Datengrundlage wird sich innerhalb der Regierungskoalition und innerhalb des Landtages Brandenburg weiterführend mit diesem

 

 

Anhang A1: Screenshot zu einer ARD-Recherche über die Erhebung von Straßenausbau-Beiträgen in europäischen Nachbarländern

Die Grafik verdeutlicht, dass nur Deutschland und Dänemark von seinen BürgerInnen Beiträge beim Straßenausbau erheben. In allen anderen Nachbarländern wird diese Baulast von der Allgemeinheit öffentlich getragen.  Weshalb bestehen wohl diese Pflichten zur Kommunalabgabe für direkte Anlieger im Straßenausbau in Deutschland immer noch partiell weiter?

Anhang A2: Beispiele für fiktive Erschließungsstraßen mit ‚fester Fahrbahndecke‘ im Gegensatz zu eher wenig befestigten ‚Sandstraßen‘:

      

Straßen mit sogenannten ‚Tränkmakadam-Decken‘ (Splitt-Bitumen-Mischung) werden ebenfalls von Verwaltungen als nicht vorhandene Straßen geführt, obwohl durch sie die anliegenden voll erschlossenen und bebauten (!) Grundstücke verkehrlich -ohne Hubschrauber- problemfrei erreichbar machen.

 

Anhang A3: Anlieger-Zaunbanner im Areal der unter A3 abgebildeten Straßen:

Wenn die CDU die Übernahme der Beiträge für fiktive Erschließung durch das Land weiterhin ablehnen und sich diese Haltung verfestigen sollte, so wird aus dem rotrotgrün-Attribut öffentlich ein RotRotGrünSchwarz und der Text wird um die CDU-Fraktion erweitert werden müssen. Soweit darf es in diesem Land nicht kommen!

 

Anhang A4: Ein Beispiel für den auch sachfremd begründeten Umgang von Verwaltungen beim Bau fiktiver Erschließungsstraßen.

Nach kommunaler Haushaltslage muss gegen das drohende Haushaltsdefizit investiert werden, um Anlagevermögen zu bilden. Das so gewachsene Anlagenvermögen lässt dann die Haushaltsbilanz in ‚besserem Lichte‘ erscheinen!

Um im Bilde der Beispiele aus den Anhängen A2 und A3 zu bleiben: Es sollen z.B. 1,9 Mio. Euro in einer Gemeinde zur Bildung von Anlagevermögen investiert werden. Davon werden Anlieger mit 1,3 Mio. Euro als Straßenbaubeiträge beim Bau fiktiver Erschließungsstraßen zur Kasse gebeten. So wird nicht von der Gemeinde investiert, sondern eine kleine Gruppe von Einwohnenden auserwählt, die mit ihren privaten Geldern den öffentlichen Haushalt einer Gemeinde sanieren müssen!  – Wer das nicht mag, der darf ja vor einem Verwaltungsgericht Klage erheben! In was für einer Welt leben wir eigentlich?

 

Quelle: http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Investieren-gegen-das-Defizit

Blankenfelde-Mahlow

Investieren gegen das Defizit

15.10.2016

Es klingt auf den ersten Blick paradox: Um das drohende Defizit im Haushalt abzuwenden, soll die Gemeinde Blankenfelde­­-Mahlow Geld ausgeben. Die Kämmerin und die Finanzausschussvorsitzende warnten am Donnerstag in der Gemeindevertretersitzung vor einem Vermögensschwund.                      

Blankenfelde-Mahlow. Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in den vergangenen Jahren gut gelebt – von der eigenen Substanz. Mittlerweile taucht das Gespenst des Haushaltssicherungs­konzepts am Horizont auf. „Wenn wir weiter so wirtschaften, wird es uns treffen“, sagte Kämmerin Kristin Czock, als sie am Donnerstag den Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 der Gemeindevertretung vorlegte.

Dieser ist nur dank eines Griffs in die Rücklage aus den vergangenen Jahren ausgeglichen. In den kommenden Jahren setzt sich das Defizit fort, so dass nach derzeitiger Rechnung das finanzielle Polster spätestens 2019 aufgebraucht ist und die Gemeinde erstmals seit Jahren wieder Kredite aufnehmen müsste. Um diese Entwicklung zu verhindern, empfiehlt die Kämmerin zu investieren. „Wir müssen Vermögen aufbauen, das sich positiv auf die Bilanz auswirkt“, sagte Kristin Czock. Würde man, - wie von einigen Gemeindevertretern gefordert - auf den Bau von Straßen und das Rathaus verzichten, bleibe das Defizit bestehen. Schlimmer noch: wenn die Gemeinde Straßen nur repariert und weiterhin hunderttausende Euro Miete für das Verwaltungsgebäude in der Ibsenstraße zahlt, zehre sie ihr Vermögen auf, ohne einen Gegenwert zu schaffen.

Kämmerin: Auch freiwillige Aufgaben sind kein Tabu

Anke Scholz (Linke), Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Bürgerhaushalt, nannte die Entwicklung „bedenklich und besorgniserregend“. Sie appellierte an die Gemeindevertretung, in die Infrastruktur zu investieren. „Willkürliche Streichungen einzelner Positionen ohne Betrachtung der Gesamtzusammenhänge bringen nichts“, sagte sie.

Für Kämmerin Kristin Czock sind auch freiwillige Aufgaben, die 2017 auf den Rekordwert von fast vier Millionen Euro steigen, kein Tabu. „Man sollte über einige Positionen und deren Umfang nachdenken“, sagte sie der MAZ. Für Bürgermeister Ortwin Baier (parteilos) sind jedoch die Ausgaben für Bibliotheken, Sport, Kultur und Jugendarbeit ein Zeichen für soziale Verantwortung, durch die der Haushalt geprägt sei.

Kontroverse Diskussion über geplantes Rathaus

Vor allem von den parteiunabhängigen Fraktionen kam Kritik. Matthias Stefke, der Vorsitzende der BVBB-WG-Fraktion, forderte den Bürgermeister auf, Vorschläge zur Senkung des Defizits zu machen. „Es kann nicht sein, dass wir Gemeindevertreter die unangenehme Arbeit machen dürfen“, sagte er. Das Rathaus und die Klimahülle für die Kita Tabaluga seien „Luftschlösser und Luxusbauten“, die nicht in eine Zeit passen, in der man die Bevölkerung auf Einschnitte vorbereiten müsse. „In diesen Zeiten muss man auch mal unpopuläre Vorschläge machen“, sagte Stefke. Roland Hahn (WIR) nannte das Rathaus ein politisches Symbol, für das angesichts der finanziellen Entwicklung kein Platz mehr sei. Er sprach sich auch dafür aus, Straßenbaumaßnahmen zu strecken, nicht jedoch zu streichen. Thomas Mottner (FWR) schließt eine Zustimmung seiner Fraktion zum Haushalt aus, wenn das Rathaus im bisherigen Umfang enthalten ist. „Sorgen machen uns auch die Kosten für die Tunnel der Dresdner Bahn“, sagte Mottner. Vera Hellberg (SPD) nannte das Rathaus einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung des Blankenfelder Zentrums und sprach sich dafür aus Straßen zu bauen, „um die Infrastruktur in Schwung zu bringen“.

Von Christian Zielke